Unsere unternehmerische Verantwortung f¨¹r die Einhaltung von Menschenrechten?
Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz "LkSG" genannt).
Es verpflichtet Unternehmen wie ÁñÁ«ÊÓƵ zur Achtung von Menschenrechten durch Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Dies entlang der gesamten Lieferkette, also nicht nur bezogen auf den eigenen Gesch?ftsbereich, sondern auch auf das Handeln von Vertragspartnern und Zulieferern.
Dieses Gesetz manifestiert und best?rkt das bei ÁñÁ«ÊÓƵ ohnehin bereits im Verhaltenskodex verankerte ethische und verantwortungsbewusste Gesch?ftsverhalten.
Au?erdem sorgen wir bei ÁñÁ«ÊÓƵ daf¨¹r, dass Menschenrechtsverletzungen im Rahmen unserer Gesch?ftsprozesse vorgebeugt bzw. entgegengewirkt werden. Dasselbe erwarten wir auch von unseren Lieferanten.