Anliegen in Bezug auf Ihre Besch?ftigungsbedingungen oder lokale Arbeitsplatzangelegenheiten wie Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen oder der F¨¹hrungskraft, Disziplinarmassnahmen, korrekte und rechtzeitige Zahlung von Entgelten und Zusatzleistungen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Speak Up-Richtlinie. Sie sollten in der Regel Ihrem lokalen Vorgesetzten oder dem lokalen Head of People & Culture gemeldet und vor Ort gekl?rt werden.
Wenn Sie sich nicht wohl dabei f¨¹hlen, Ihr Anliegen innerhalb der lokalen Meldewege anzusprechen oder die Angelegenheit nicht zufriedenstellend gel?st wird, nutzen Sie bitte das Speak Up-System, um Ihr Anliegen zu melden.
Untersuchungsprozess
Ihr Anliegen, das Sie ¨¹ber das Online-System oder die Hotline an das Speak-Up-System vorbringen, wird von einer externen Anwaltskanzlei gepr¨¹ft, um bei der Untersuchung Interessenkonflikte auszuschlie?en, bevor die Meldung an den Head of Group Internal Audit (Leiter der internen Revision der ÁñÁ«ÊÓƵ Group) weitergegeben oder an die zust?ndigen ÁñÁ«ÊÓƵ Gremien weitergeleitet wird.
Der Head of Group Internal Audit (i) nimmt alle Meldungen auf und best?tigt sie innerhalb von sieben Tagen, (ii) pr¨¹ft die Schwere und Glaubw¨¹rdigkeit der Meldung und (iii) legt die geeigneten Massnahmen fest. Einige Meldungen k?nnen ohne Untersuchung gel?st werden.
Der Head of Group Internal Audit kann Ihre Meldung mit dem ÁñÁ«ÊÓƵ Business Integrity Committee oder dem ÁñÁ«ÊÓƵ Audit & Risk Committee und allen leitenden Mitgliedern der Gesch?ftsf¨¹hrung besprechen. Der Head of Group Internal Audit kann auch externe Pr¨¹fer, Ermittler und/oder Rechtsberater hinzuziehen, um bei der Untersuchung und Analyse ihrer Ergebnisse Unterst¨¹tzung zu erhalten.
Falls eine Untersuchung einen Verstoss gegen die ÁñÁ«ÊÓƵ Richtlinien und/oder Gesetze und andere Vorschriften ergibt, werden geeignete Abhilfemassnahmen ergriffen. Soweit rechtlich m?glich und je nach den Umst?nden wird ÁñÁ«ÊÓƵ Sie ¨¹ber die geplanten oder ergriffenen Massnahmen im Anschluss an die Meldung sowie ¨¹ber die Gr¨¹nde f¨¹r diese Massnahmen informieren.
Schutz ¨C keine Repressalien gegen Meldende
Wenn Sie ÁñÁ«ÊÓƵ in gutem Glauben ein Anliegen melden, stellen wir sicher, dass Sie aufgrund einer Speak Up-Meldung nicht diskriminiert werden oder Repressalien gegen Sie ergriffen werden.
Nationale Gesetze, die gegebenenfalls einen besseren Schutz f¨¹r Sie als Ergebnis der Speak Up-Meldung und der Untersuchung bieten, erg?nzen diese Richtlinie und haben ihr gegen¨¹ber Vorrang.
Repressalien sind alle direkten oder indirekten Handlungen oder Unterlassungen, die der meldenden Person ungerechtfertigte Nachteile zuf¨¹gen oder zuf¨¹gen k?nnen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie wegen der Meldung oder Teilnahme an einer Untersuchung Repressalien ergriffen wurden, sollten Sie dies unverz¨¹glich dem Head of Group Internal Audit (siehe Kontaktdaten unten) oder ¨¹ber das Speak Up-System melden. Alle derartigen Meldungen werden ebenfalls vertraulich untersucht.
Alternative Meldem?glichkeiten: Meldung an Beh?rden
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der EU haben, k?nnen Sie Ihr Anliegen statt an ÁñÁ«ÊÓƵ auch an den in Ihrem Land verf¨¹gbaren externen Meldekanal richten. Der externe Meldekanal wird von einer lokalen Beh?rde in Ihrem Land verwaltet und erm?glicht eine Meldung ?hnlich der internen Meldung an ÁñÁ«ÊÓƵ.
Informationen dar¨¹ber, welche Beh?rde den externen Meldekanal verwaltet, finden Sie auf der Website "Verantwortungsvolles Gesch?ftsverhalten & Speak Up" Ihres Landes.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Anliegen zuerst an ÁñÁ«ÊÓƵ zu melden.
Personenbezogene Daten
Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, die ¨¹ber das Speak Up-System ¨¹bermittelt werden, erfolgt entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften, darunter der EU-Datenschutzgrundverordnung und des d?nischen Datenschutzgesetzes.